Bau - & Architektenrecht

Ein vielschichtiges und auch für Unternehmer nicht immer zu durchschauendes Rechtsgebiet.

Ob große oder kleine Bauprojekte, Bauen stellt für jeden der Beteiligten eine Herausforderung dar.

Das Baurecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die sowohl zum öffentlichen Recht als auch zum Zivilrecht gehören. Herr Kollege Marcus Favro berät sie als Fachanwalt hier in allen Fragen.

Hat der Bauunternehmer eine mangelhafte Arbeit abgeliefert, bestehen Mängelhaftungsansprüche zugunsten des Bauherrn nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches oder -soweit wirksam vereinbart- nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B).

Erweitert der Bauherr dagegen den Vertrag während der Ausführungsleistung mündlich um bestimmte Leistungen, ist für den Unternehmer zur Erhaltung seiner erweiterten Werklohnansprüche Obacht geboten, denn er ist im Zweifel für den Umfang seines Auftrages beweispflichtig.

Auch Architekten übernehmen heute eine Reihe von Aufgaben, die über den eigentlichen Entwurf des Gebäudes weit hinausgehen. Sie werden oft vom Bauherrn bevollmächtigt, um den Baufortschritt zu überwachen und Bautagesberichte oder Stundenzettel abzuzeichnen.

Insgesamt Bereiche also, die im täglichen Leben und Bauablauf ein Höchstmaß an Streitpotential bieten.

Gerade im Bereich des Bau- und Architektenrechts zahlt es sich daher aus, einen Anwalt zu wählen, der sich mit dieser Materie schwerpunktmäßig beschäftigt und der über die aktuelle Rechtslage im Bilde ist.

Als Kanzlei mit einer Jahrzehnte langen Erfahrung auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts beraten Rechtsaanwälte Demmer, Schmitz & Schmitz, Kunze Favro umfangreich und erfolgreich Handwerker, Bauunternehmungen, Bauherren und Architekten gleichermaßen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet vor allem

Unser Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

RA Marcus Favro

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht